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bei Gerdes & Kollegen

Steuern können ein Dschungel sein: 
gerdes & kollegen führt Sie sicher hindurch – zuverlässig und auf Augenhöhe.

Steuerberatung in Bremen – Kompetent, Digital & Persönlich

Wir verstehen uns als persönliche Scouts unserer Mandanten – Experten, die in jedem steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Dickicht für Überblick sorgen, Schwierigkeiten überbrücken und neue Wege ebnen. 

Kurz: Wir schaffen Sicherheit und Vertrauen. Darauf kommt es schließlich an – im Dschungel und in Steuerfragen.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Hier nur im Großen und Ganzen aufgeführt. Die Details zu weiteren Leistungen besprechen wir gerne mit Ihnen.

Finanz- und Lohnbuchführung

Optimieren Sie Ihre Finanz- und Lohnbuchführung mit professionellen Lösungen für effiziente Abläufe.

Steuerberatung

Profitieren Sie von maßgeschneiderter Steuerberatung für optimale Steuerstrategien, rechtssichere Gestaltung und nachhaltigem Unternehmenserfolg.

Jahresabschluss

Erstellung Ihres Jahresabschlusses professionell und rechtskonform für optimale Transparenz.

Steuererklärung

Nutzen Sie unser individuelles Know-How, um bei Ihrer Steuererklärung sämtliche Vorteile nutzen zu können.
Das Team von gerdes & kollegen
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gerdes & kollegen ist eine Steuerberatungskanzlei aus Bremen, die durch persönliche Beratung und umfassende steuerliche Dienstleistungen überzeugt. Unter anderem machen uns digitale Arbeitsweisen, flache Hierarchien und ein vertrauensvolles Miteinander zu einem attraktiven Arbeitgeber in der Steuerbranche.

Aktuelle News & Infos

News-Blog

Steuerberatung bei gerdes & kollegen

Fahrten zu vermieteten Immobilien: Wann Fahrtkosten als Werbungskosten absetzbar sind

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Fahrten zu ihren vermieteten Objekten unternehmen – etwa um Reparaturarbeiten zu beaufsichtigen, Mietergespräche zu führen oder...

gerdes & kollegen - Ihre Ansprechpartner für Steuerangelegenheiten

Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten: Was gilt als begünstigte Aufwendung?

Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil ihrer Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG...

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Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie: Steuerfalle bei vorweggenommener Erbfolge

Die Übertragung von Immobilien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – etwa an Kinder oder andere Angehörige – kann aus steuerlicher...

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